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Den eigenen Nachlass regeln

Ein frühzeitig aufgesetztes Testament schafft Klarheit und verhindert Streit. Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorgaben: An erster Stelle haben die „Erben erster Ordnung“ Anspruch auf einen Nachlass (also die eigenen Kinder und Kindeskinder), darauf folgen weitere Angehörige (wie zum Beispiel Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen). Für Ehepartner gelten hinsichtlich der Erbfolge gesonderte Regelungen. Von der gesetzlichen Erfolge abweichende Vorstellungen können nur über ein eigenhändig verfasstes Testament verwirklicht werden. Das Testament kann bei Bedarf jederzeit abgeändert werden. Um rechtsgültig zu sein, muss es aber handschriftlich verfasst sowie mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen sein. Über Einzelheiten informiert Sie ein Notar oder Rechtsanwalt Ihrer Wahl − als Bestatter können wir in dieser Hinsicht keine weitergehende Beratung anbieten.*

*Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.